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Wahlen
Briefwahlumschlag in den Briefkasten stecken
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Wahlen, Bürger- oder Volksentscheide.

Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt registriert sind.

Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises (bei den Kommunalwahlen und Bundestagswahlen), Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen) bzw. Landkreis/kreisfreie Stadt (bei Europawahlen) abstimmen möchten, müssen Sie beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft einen Wahlschein beantragen.

Einen Wahlschein brauchen Sie für die Wahlteilnahme auch immer dann, wenn Sie ausnahmsweise nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind.

Jugendschöffenwahl 2023

Bis zum 23. Februar 2023 können Sie sich als Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bewerben.

Landtagswahl 2023

Als Termin für die Bayerische Landtags- und Bezirkswahlen hat die Bayerische Staatsregierung den 8. Oktober 2023 festgelegt.

Ansprechpartner

Maiwald, Marco

Gewerbeamt
Friedhofs- & Bestattungswesen
Ordnungsamt
Standesamt
Verkehrswesen
Bürgerbüro

Mail: buergerbuero@vg-hessdorf.de

Tel.: 09135 73739-16
Fax: 09135 73739-10